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AGB

Ich, Anne Sprung, tätowiere grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren.

Ich tätowiere außerdem NICHT bei:

- Schwangerschaft/ Stillzeit

- Alkoholeinfluss

- Drogenmissbrauch

- Wundheilungsschwierigkeiten zb. durch Diabetis

Die Kundin/ der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente (z.b Blutverdünner) oder Krankheiten zu informieren (z.B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsi, ect.)

Der Kunde erklärt sich durch seinen Auftrag mit den in ihm vorzunehmenden Körpermodifikationen ( Tattoo ) einverstanden und bestätigt das diese nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen werden. Der Kunde erklärt des weiteren, sich eingehend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos bzw. der von ihm im Auftrag gegebene Arbeit informiert zu haben, bzw. sich deren bewusst zu sein und nimmt durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf. Der Auftraggeber tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten an das Studio bzw. seinen Mitarbeitern ab.

Das Tattoo Studio übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kundengelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinischer oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.

Ich empfehle, mir das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 Wochen zeigen.

Terminvergabe/ Auftragserteilung/ Anzahlung

 

Bei Terminvergabe/ Auftragserteilung nehme ich eine Anzahlung von 50,-Eur, so wie es generell üblich ist.

bei großen Projekten 100,- Eur.

Diese wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet.

 

 Termine können spätestens bis drei Werktage vor Termin verschoben werden, damit ich den Termin neu belegen kann. Geschieht dies nicht wird die Anzahlung für die Bereitstellung des Termins und Vorarbeit verrechnet. Bei Terminabsage ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandentschädigung verrechnet. Die Anzahlung wird nicht ausbezahlt, sondern für die neue Terminvergabe eingesetzt. Sollte der Auftraggeber/ Kunde keinen neuen Termin wünschen, wird die Anzahlung als Aufwandentschädigung verrechnet. Die Anzahlung wird dann wegen Bereitstellung des Termins und somit Arbeitsausfalls einbehalten.

Anzahlungen werden nicht wieder zurück ausbezahlt. 

Falls ein Termin komplett abgesagt wird, verpflichtet sich der Kunde die Vorarbeit wie Beratung, Skizze. Entwurf... in mindestens der Höhe der geleisteten Anzahlung zu begleichen! Auch die Vorarbeit ist eine Menge Arbeit und Zeit die bezahlt werden muss! Des weiteren sind meine Designs/ Tätowiervorlagen mein Eigentum und dürfen nur mit Absprache weiter verwendet oder mitgenommen werden.

 

Geschenkgutscheine können zu jedem Beitrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Die Gutscheine sind 1 Jahr lang nach Ausstellungstermin gültig.

Hygiene

 

Die Tätowierungen werden bei mir unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Dem Kunden werden Tattoos angeboten, erstellt und angebracht. Dienstleistungen werden unter Beachtung aller dem Auftraggeber bekannten hygienischen Maßnahmen (zu Vermeidung von Komplikationen wie Entzündung, ect.) angebracht unter EU zugelassenen Material, wie sterile Einmalmaterialien, bzw. gesäuberten, desinfizierten sowie sterilisierten Instrumenten. Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmittel.

 

 

 Ich verwende nur sterile Einmalnadeln und auch nur sterile Einweg Griffstücke zum Tätowieren.

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Zahlung

 

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung

 

 

 

Ratenzahlungsvereinbarung

 

Eine Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.

Pflege

 

ich informiere  ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, etc. Der Kunde verpflichtet sich der Nachsorge/ Nachbehandlung/ Pflege gewissenhaft und sorgfältig nachzugehen.

 

 

 

Komplikationen

 ich, Anne Sprung, hafte nicht für evtl. Komplikationen wie verlaufen und verblassen der Farbe, Vernarbungen und Verkrustungen der Haut, oder späteres "Nichtgefallen" des Tattoos. Alle Vorlagen werden dem Kunden nur nach gegenseitigem Einverständnis tätowiert.

 

 Des weiteren übernehme ich auch keine Haftung für Schäden am Kunden oder seinem Körper die nach dem tätowieren entstehen können; wie z.B. Allergien, Entzündungen/ Erkrankungen von mangelnder körperlichen Hygiene, Erkrankungen jeglicher Art. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko in sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

 

Ich gebe bei meiner Arbeit immer 100% und halte die Risiken für Fehler und Entzündungen nach besten Wissen und Gewissen so gering wie möglich. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Alle Kunden bekommen dazu eine ausführliche Anleitung und Aufklärung.

 

Kommt es dennoch zu Komplikationen, weise ich darauf hin, mich direkt zu kontaktieren und ggf. einen Arzt aufzusuchen.

Es ist möglich das ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt bzw. Entzündungen, Lymphknotenschwellung durch Entzündungen.

 Bakterien können durch Wunden in die Blutbahn gehen und dadurch z.B. Infektionen auslösen. 

 

 Weiter wurde der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223, 223a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend §§226a StGB , ausdrücklich in diese Körperverletzung ein. Das Tattoo Studio hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern.

 

Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht!

 

 

 

Verlust von Gegenständen

 

Das Tattoo Studio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die/ der mit in das Tattoo Studio gebracht werden/ wurde.

Hausordnung

 

Fühle Dich wie Zuhause, aber benehme Dich nicht so. Der/die Kunde/in verpflichtet sich, während seines Besuches bei mir im Atelier eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte der/die Kunde/in sich selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, habe ich als Tätowiererin das Recht, diese Person aus dem Tattoo Studio zu verweisen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen. 

 Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Eine Begleitperson ist nach Absprache möglich.

Kinder jedoch müssen anderweitig untergebracht werden.

 

 

 

Haftungsausschluss

 

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB´s einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer, sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.

 

 

 

Allgemein

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck im rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

 

 

 

 

 


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